Der Zusammenlegungsvertrag dient als Begleitvertrag für die Zusammenlegung. Hier wird der Verfahrensablauf, die Absichten für diese Zusammenlegung, die Vermögenzusammenführung und weitere Vereinbarungen zwischen den drei Ursprungsvereinen gebündelt. In dem Vertrag findet sich so beispielsweise der Umgang mit bestehenden Ehrenmitgliedern, angesammelten Mitgliedsjahren und Traditionen wieder.
Der Zusammenlegungsvertrag wird vor der Zusammenlegungsversammlung um die abschließenden Kassenprüfungen ergänzt, und dann in der Zusammenlegungsversammlung von den Mitgliedern beschlossen. Nachstehend finden Sie den Entwurf zum Zusammenlegungsvertrag (als Download und als Ausdruck):